nach dem gestrigen Last-Minute-Erfolg können die Sozialversicherungsbeiträge nun auf Antrag des Arbeitgebers zinslos und ohne Stellung von Sicherheiten gestundet werden. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen hat dazu bereits in einem allgemeinen Rundschreiben informiert (AR13). Laut einer Mitteilung der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) kann ein entsprechendes Muster-Formular nun ab morgen (26.03.) auf der hauseigenen Internetseite abgerufen werden. Neben diesem Erfolg möchten wir Sie über weitere Etappenziele in Sachen Stundungen in der Corona-Krise informieren.
Kfz-Versicherungsbeiträge
In gemeinsamen Gesprächen mit der Signal Iduna und weiteren Versicherungsträgern hat sich der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. für schnelle und unbürokratische Unterstützung des Taxigewerbes eingesetzt. Konkret wurde die Stundung der Ratenzahlung sowie die Fahrzeugabmeldung ohne Pflicht zur amtlichen Stilllegung diskutiert.
- Signal Iduna: hat uns nun bestätigt, dass sie die bereits bestehenden Sofortmaßnahmen auf das Personenbeförderungsgewerbe und somit auch auf das Taxigewerbe erweitert hat. Konkret gewährt der Versicherer seinen Kunden die sofortige beitragsfreie Ruheversicherung, welche bis zum 31.05.2020 gültig ist. Die Ruheversicherung umfasst die Kfz-Haftpflichtversicherung sowie die Teilkaskoversicherung. Wenden Sie sich für einen Antrag mit ihrer VNR direkt an die Signal Iduna. Eine rückwirkende Außerkraftsetzung ist nicht möglich.
- KRAVAG: hat ebenfalls bestätigt, eine Ruheversicherung analog zur Signal Iduna für ihre Kunden im Taxigewerbe anzubieten. Diese gilt bis zum 30.04.2020. Es wird ein direkter Kontakt zum persönlichen Versicherungsträger empfohlen.
- Züricher: erarbeitet aktuell ähnliche Maßnahmen wie die oben beschriebenen.
- Andere: Der Bundesverband empfiehlt gegenüber anderen Versicherern auf diese Regelungen zu verweisen und auf analoge Regelungen zu drängen.
Fahrzeug-Finanzierung
Der Bundesverband Taxi und Mietwagen hat zudem in mehreren Gesprächen mit der Mercedes-Benz-Bank, Volkswagen Financial Services und der Toyota-Bank um eine möglichst großzügige Lösung für das Taxigewerbe gebeten.
- Mercedes-Benz-Bank: hat uns schnelle und unbürokratische Entscheidungen zugesagt, wenngleich es aufgrund unterschiedlicher Situationen der Antragssteller keine pauschalen Lösungen geben wird. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen empfiehlt nach Rücksprache mit der MB-Bank, sich über das Internetportal, den Telefon-Service oder per Mail mit einem Antrag die Bank zu wenden.
- Volkswagen Financial Services: hat ebenfalls großes Wohlwollen und kunden- und gewerbefreundliche Regelungen in unseren gemeinsamen Gesprächen signalisiert. Daher empfehlen wir, sich umgehend direkt an den Financial Service zu wenden.
- Toyota-Bank: Als Sofortunterstützung besteht für betroffene Unternehmen ohne aufwändige Verfahren die Möglichkeit, eine Aussetzung der Tilgung anzufragen. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen empfiehlt eine direkte Kontaktaufnahme mit den betreuenden Händlern vor Ort. Die Handelsbetriebe sind entsprechend informiert und sollen die (Taxi-)Unternehmen gemeinsam mit der Toyota Kreditbank individuell und bestmöglich unterstützen.
Beitragsstundung der Berufsgenossenschaft
Wie die BG-Verkehr dem Bundesverband Taxi und Mietwagen mitgeteilt hat, sind Einzelanträge zur Beitragsstundung oder Reduzierung der Vorauszahlungen grundsätzlich möglich. Diese werden individuell geprüft. Vorzugsweise sollten die Anträge per E-Mail (wichtig: unter Nennung der Mitgliedsnummer) bei der Mitgliederabteilung erfolgen. Stundungen sind zunächst bis zum 30.06.2020 möglich. Dies setzt voraus, dass der Betrieb vor dem Ausbruch der Corona-Krise keine Verbindlichkeiten gegenüber der BG hatte. Über folgendes Kontaktformular können Sie sich mit der BG in Verbindung setzen.
Des Weiteren hat der Bundesverband Taxi und Mietwagen eine Auswertung aller Landesverordnungen zum von der Bundesregierung verhängten „Kontaktverbot“ vom 22.03.2020 unter Berücksichtigung des ÖPNV vorgenommen. Die Übersicht inklusive Verlinkung zu allen Verordnungen ist den Anlagen zu entnehmen.
Sie können dieses Allgemeine Rundschreiben auch als PDF zum Download erhalten.